Allergenkennzeichnung in der EU
Worum geht es bei der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Ein wichtiger Teil der LMIV betrifft die Allergenkennzeichnung. Das Vorhandensein von 14 definierten Hauptallergenen muss auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen gekennzeichnet werden.
Für Menschen mit Lebensmittelallergien, Zöliakie und Milchzuckerunverträglichkeit bringt die Verordnung zur Allergenkennzeichnung große Vorteile mit sich. In Zukunft wird einfach erkennbar sein, welche Speisen welche Allergene enthalten.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Allergenkennzeichnung
Die 14 Hauptallergene, die bisher schon auf Verpackungen deklarationspflichtig waren, werden nun im Druck deutlicher hervorgehoben, z.B. durch Großbuchstaben, beispielsweise HARTWEIZENGRIESS und EIER.
Hier geht's zur Erklärung der Lebensmittelkennzeichnungen wie o.d.A. (ohne deklarationspflichtige Allergene), die du ebenfalls auf all unseren Verpackungen findest.
Who-is-Who: 14 Hauptallergen-Gruppen in der Übersicht
Ob Milch, Sesamsamen, Senf oder auch Soja - all diese Produkte gehören zu einer der insgesamt 14 Hauptallergen-Gruppen. Was noch alles dazu gehört und wie Sie diese Zutaten effizient ersetzen können, zeigen wir Ihnen in unserer Übersicht.