Alle Kennzeichnungen auf einen Blick
Produkte o.d.Z
o.d.Z. = ohne deklarationspflichtige Zusatzstoffe
Das bedeutet, dass alle mit diesem Symbol gekennzeichneten Produkte ohne Zugabe von Farbstoffen, Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Geschmacksverstärkern und Süßungsmitteln mit technologischer Wirkung im zubereiteten Endprodukt hergestellt wurden und außerdem keine Schwefelung mit technologischer Wirkung im Endprodukt erfolgte.
Es besteht also beim Einsatz dieser Produkte in Deutschland keine Deklarationspflicht auf der Speisekarte. Bei Verwendung von weiteren oder vom Rezept abweichenden Zutaten sollte nochmals geprüft werden, ob dadurch Zusatzstoffe, die auf der Speisekarte deklarationspflichtig sind, zugefügt wurden.
Produkte o.d.A.
o.d.A. = ohne deklarationspflichtige Allergene
Das bedeutet, dass alle mit diesem Symbol gekennzeichneten Produkte ohne rezeptorischen Zusatz von Stoffen mit allergenem Potential gemäß der Verordnung EU Nr. 1169/2011 (Anhang II) und Schweizer Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (Anhang 6, LIV) hergestellt sind.
Diese beinhalten folgende Zutaten und daraus hergestellte Erzeugnisse mit allergenem Potential: glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Lupinen und Weichtiere sowie Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l im zubereiteten Produkt.
Technologisch unvermeidbare Spuren können nicht ausgeschlossen werden.
„o.d.A.“-Produkte und damit zubereitete Menüs können daher nicht als „allergenfrei“ bezeichnet werden. Produkte mit dem „o.d.A.“-Symbol geben dem Koch jedoch die Sicherheit, dass sich aus der Rezeptur des Produkts keine Deklarationsnotwendigkeit auf der Speisekarte/ dem Speiseplan ergibt.
Diese Information trifft nur für das unzubereitete Produkt selbst zu. Werden bei der Zubereitung allergene Zutaten nach der Verordnung EU Nr. 1169/2011 (Anhang II) und CH-Lebensmittelinformationsverordnung (Anhang 6, LIV) verwendet, muss dies entsprechend berücksichtigt werden.
Keine glutenhaltigen Zutaten laut Rezeptur
Bei Zöliakie (= Glutenunverträglichkeit) liegt eine Überempfindlichkeit gegen das Klebereiweiß Gluten vor, das in Gerste, Hafer, Roggen und Weizen sowie deren Urformen und Kreuzungen (Kamut, Dinkel, Grünkern und Tritikale) vorkommt.
Darum werden für die Zubereitung von Speisen für Zöliakiebetroffene alternative Zutaten wie Kartoffeln, Reis oder Mais gewählt. Mit diesem Symbol gekennzeichnete Produkte enthalten laut Rezeptur keine glutenhaltigen Zutaten gemäß Verordnung EU Nr. 1169/2011 (Anhang II) und Schweizer Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (Anhang 6, LIV). Da in unserem Unternehmen jedoch auch glutenhaltige Rohstoffe verarbeitet werden, kann ein Übergang von Spuren nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Diese Kennzeichnung trifft für das unzubereitete Produkt zu. Nur wenn bei der Zubereitung auf glutenhaltige Zutaten verzichtet wird, kann das fertige Gericht entsprechend gekennzeichnet werden.
Keine laktosehaltigen Zutaten laut Rezeptur
Bei Milchzuckerunverträglichkeit werden Milchprodukte gar nicht oder nur eingeschränkt vertragen. Auf eine ausreichende Versorgung mit Calcium aus alternativen Quellen sollte besonders geachtet werden.
Mit diesem Symbol gekennzeichnete Produkte enthalten laut Rezeptur keine laktosehaltigen Zutaten gemäß Verordnung EU Nr. 1169/2011 (Anhang II) und Schweizer Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (Anhang 6, LIV). Da in unserem Unternehmen jedoch auch laktosehaltige Rohstoffe verarbeitet werden, kann ein Übergang von Spuren nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Diese Kennzeichnung trifft für das unzubereitete Produkt zu. Nur wenn bei der Zubereitung auf laktosehaltige Zutaten verzichtet wird, kann das fertige Gericht entsprechend gekennzeichnet werden.
Produkte für leichte Vollkost
Viele vorgefertigte Lebensmittel sind für die Kostform leichte Vollkost nicht nur akzeptabel, sondern sogar besser geeignet als vergleichbare, nach traditionellen Methoden hergestellte Gerichte.
Das gilt besonders für kurz kochende Produkte, z.B. für Trockensuppen. Darin enthaltene Zutaten, wie z.B. Gemüse, Getreide und Fleisch, sind so weit aufgeschlossen, dass die Inhaltsstoffe ohne größere "Vorarbeit" der Verdauung zugeführt werden können. So vorbereitet, erweisen sich Zwiebeln, Lauch, manchmal sogar Hülsenfrüchte als durchaus bekömmlich. Deshalb wurde z.B. auch nicht beim "Auftauchen" von Zwiebeln im Zutatenverzeichnis automatisch eine Eignung für die leichte Vollkost ausgeschlossen.
Zu beachten sind aber nach wie vor individuelle Unverträglichkeiten.
Produkte ohne Alkohol
Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, enthalten keinen zugesetzten Alkohol und erinnern auch nicht geschmacklich durch die Verwendung von Aromen an alkoholische Lebensmittel.
Produkte für vegetarische Kostform
Vegetarisch (Ovo-Lacto-Vegetabil)
Die Produkte sind geeignet für die heute gebräuchlichste Form der vegetarischen Ernährung. Neben pflanzlichen Lebensmitteln werden auch Ei, Milch, Honig und deren Produkte (wie z.B. Käse) verwendet.
Produkte für vegane Kostform
Vegan (Vegetabil)
Die Produkte sind geeignet für vegane Ernährung. Es werden keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft wie Eier, Milch, Milchbestandteile (z.B. Laktose), Honig, Fleisch, Fisch, Gelatine und deren Produkte (wie z.B. Käse) verwendet.
Diese Kennzeichnung trifft für das unzubereitete Produkt zu. Nur wenn bei der Zubereitung auf Zutaten tierischer Herkunft verzichtet wird, kann das fertige Gericht als vegan gekennzeichnet werden.
V-Label der Europäischen Vegetarier-Union
Das V-Label der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) ist eine international anerkannte und geschützte Marke zur freiwilligen Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte.
Produkte, die das V-Label tragen, werden zusätzlich zu unserer eigenen Prüfung durch ein externes Unternehmen auf die Eignung für vegetarische und vegane Kostform geprüft.
Mehr Informationen zum V-Label finden Sie unter: https://www.v-label.eu/de
Laktosefreie Produkte
Bei Produkten, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, liegt der Laktosegehalt unter 0,01 g/100 ml verzehrfertigem Produkt.
Glutenfreie Produkte
Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, haben einen Gluten-Gehalt von höchstens 20 mg/kg bei der Abgabe an den Endverbraucher.
Der Begriff „glutenfrei“ ist gesetzlich festgelegt gemäß der Verordnung EU Nr. 828/2014 und der CH-Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) Art. 41.
Produkte ohne MSG laut Rezeptur
Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, enthalten laut Rezeptur kein Mononatriumglutamat.
Beim Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat (engl: monosodium glutamate = MSG), auch Natriumglutamat oder umgangssprachlich nur „Glutamat“ genannt, handelt es sich um einen Zusatzstoff ohne ausgeprägten Eigengeschmack. Wenn es in einem Rezept zugesetzt wird, verleiht „Glutamat“ den Produkten oder Gerichten einen verstärkten und abgerundeten Geschmack. Bei MSG handelt es sich um das Natriumsalz der Glutaminsäure, die natürlicherweise in proteinreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Milch und z.B. auch in der Muttermilch vorkommt.
Produkte cook and chill geeignet
Produkte mit der Lebensmittelkennzeichnung cook and chill sind für die von Zeit und Temperatur entkoppelte Speisenproduktion geeignet.
Instant Produkte
Produkte mit dieser Lebensmittelkennzeichnung sind in allen Temperaturbereichen (3°C bis 99°C) löslich.
Kaltquellende Produkte
Produkte mit der Lebensmittelkennzeichnung kaltquellend sind in allen Temperaturbereichen (3°C bis 99°C) einsetzbar (löslich und bindend).
Ohne Palmöl laut Zutatenliste
Produkte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, enthalten laut Zutatenliste kein Palmöl.