Aktionsbedingungen
AKTIONSBEDINGUNGEN
Für die Aktion Musterbestellung (im Folgenden „Aktion“) gelten die folgenden Aktionsbedingungen:
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist Unilever Deutschland GmbH, Neue Burg 1, 20457 Hamburg (im Folgenden: „UNILEVER“).
2. Teilnahme
2.1. Zur Teilnahme an der Aktion sind folgende Schritte durchzuführen:
- Ausfüllen des Anmeldeformulars
- Akzeptieren der Aktionsbedingungen
- Bestätigung der Anmeldung zum elektronischen Newsletter
- Bestätigung der Angabe der Telefonnummer für weiteren Kontakt
Die teilnehmenden Unternehmen erklären sich damit einverstanden im Rahmen einer Nachfassaktion telefonisch oder per E-Mail kontaktiert zu werden.
2.2. Teilnahmeberechtigt sind Food/Gastronomie-Betriebe mit Sitz in Deutschland. Es kann nur ein Muster pro Produkt, pro Betrieb, pro Jahr bestellt werden. Betriebe, die bereits das Produkt schon einmal kostenlos angefordert haben, haben keinen Anspruch auf ein kostenloses Muster. Mitarbeiter von UNILEVER, sämtliche an der Entwicklung/Durchführung der Aktion beteiligten Personen (z.B. Agenturen, Berater, Lieferanten) sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Privathaushalte sowie Unternehmen, die nicht zum Food/Gastronomie-Sektor gehören, sind von dieser Aktion ausgeschlossen.
2.3. UNILEVER ist berechtigt, teilnehmende Personen von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Internetseite manipulieren bzw. dieses versuchen oder gegen die Aktionsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen.
2.4. Die Aktion läuft, bis das Kontingent der Muster ausgeschöpft ist.
2.5 Tiefkühllieferungen auf deutsche Inseln sind nicht möglich.
3. Gewährleistung, Rechteeinräumung, Freistellung
3.1. Die teilnehmende Person versichert, dass sie berechtigt ist, die Informationen hochzuladen und durch das Hochladen der Informationen nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Namensrechte Dritter) sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt.
3.2. Die teilnehmende Person stellt UNILEVER von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihr hochgeladenen Informationen von Dritten wegen der Verletzung von Urheberrechten, urheberrechtlichen Nutzungsrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung von UNILEVER.
4. Haftung
4.1. Ist die Leistung mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, so ist UNILEVER nur dann verpflichtet, dem teilnehmenden Unternehmen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, wenn UNILEVER diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
4.2. Überdies hat das teilnehmende Unternehmen keine weitergehenden Rechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln an der Leistung oder Anspruch auf Schadensersatz.
5. Vorzeitige Beendigung der Aktion
5.1. UNILEVER behält sich vor, die Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
5.2. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Awards nach Ziffer 5.1 sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 4.1 ausgeschlossen.
6. Sonstige Regelungen
6.1. Es darf nur einmal pro Betrieb an der Aktion teilgenommen werden. Die Leistungen sind nicht übertragbar.
UNILEVER behält sich vor, die Aktionsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Aktionsbedingungen, die zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen für die Teilnehmer führt, wird den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
6.3. Änderungen der Aktionsbedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.
6.4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.